Praktisches Jahr

Bereits seit dem Jahr 2006 kann ein Tertial des Praktischen Jahres (PJ) im Fach Allgemeinmedizin bei ausgewählten Lehrärztinnen und Lehrärzten in und um Rostock absolviert werden.

Innerhalb von vier Monaten kann bei einer 1:1 Betreuung intensiv die Arbeit im hausärztlichen Bereich kennengelernt werden. Ein allgemeinmedizinisches Tertial eignet sich nicht nur für Studierende, die später AllgemeinmedizinerIn werden wollen, sondern auch für diejenigen, die mehr über das Arbeiten im ambulanten Bereich erfahren wollen.

Das Logbuch für das Praktische Jahr können Sie sich im Institut abholen bzw. steht Ihnen dieses auf der Homepage des Studiendekanats unter „PJ Logbuch“ zum Download zur Verfügung.

Aktuelle Informationen

Melden Sie sich bitte bei uns, wenn Sie ein PJ-Tertial in der Allgemeinmedizin durchführen wollen. Wir sind Ihnen gern bei der Wahl der passenden Lehrarztpraxis behilflich.

Sobald Sie eine Lehrarztpraxis in die engere Wahl gezogen haben, bitten wir Sie, sich dort persönlich vorzustellen, um die Absprachen für Ihr PJ-Tertial zu treffen. Anschließend informieren Sie uns bitte schriftlich darüber, in welcher Lehrarztpraxis und wann (genauer Zeitraum des Tertials) Sie das PJ-Tertial Allgemeinmedizin absolvieren.

Finanzielle Unterstützung im PJ - Wahlpflichtfach Allgemeinmedizin

Die PJ’lerInnen an der Universitätsmedizin Rostock, zu denen auch die PJ’lerInnen im Wahlfach Allgemeinmedizin zählen, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 250,00 Euro (gültig ab 01.01.2018), sofern es sich um eine akkreditierte Lehrarztpraxis der Universitätsmedizin Rostock handelt. Hierzu muss das Formular „PJ-Abrechnung der Aufwandsentschädigung“ des Studiendekanats dort fristgerecht eingereicht werden.

Zusätzlich können Medizinstudierende im Wahlfach Allgemeinmedizin einen Zuschuss der KV MV und dem Land MV erhalten. Im Antrag (pdf-Größe: 195 KB) finden Sie weitere Informationen zu dieser Unterstützung im Praktischen Jahr sowie die zu erfüllenden Voraussetzungen für diese Förderung. Bitte reichen Sie ihn mit der Anmeldung zum PJ bei der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern ein. 

Die bei der Beantragung zur Förderung durch die KV MV geforderte Vereinbarung zwischen der Universität und der Ausbildungspraxis liegt der KV MV bereits vor. Die Vereinbarung über die Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsdauer bitten wir Sie mit der Lehrpraxis abzusprechen. Ein Muster zur PJ-Lernzielvereinbarung finden Sie hier.

Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Studiendekanatsseite.