Famulatur
Pflichtfamulatur in der hausärztlichen Versorgung
Die Famulatur ist ein durch die Approbationsordnung vorgeschriebenes Praktikum von viermonatiger Dauer. Sie hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen.
Die Pflichtfamulatur in Einrichtungen der hausärztlichen Versorgung umfasst 30 Kalendertage. Sie ist während der unterrichtsfreien Zeiten zwischen dem Bestehen des ersten und zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung abzuleisten.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS).
Finanzielle Unterstützung und Stellenbörse
Famulierende in Mecklenburg-Vorpommern werden von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVMV) finanziell unterstützt. Weitere Informationen und Vordrucke für die Gewährung der Unterstützung erhalten Sie auf den Internetseiten der KVMV unter Nachwuchs/Studium. Auf den Seiten wird zudem eine Stellenbörse für Praktikumsplätze gepflegt.