Famulatur
Die Famulatur ist ein durch die Approbationsordnung vorgeschriebenes Praktikum von viermonatiger Dauer. Sie hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen.
Die Famulatur ist nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bis zum Beginn des Praktischen Jahres (PJ) während der unterrichtsfreien Zeiten abzuleisten.
Weitere Informationen finden Sie hier (Stand 26.4.2022) oder direkt beim LAGuS.
Famulierende in einer hausärztlichen Praxis in Mecklenburg-Vorpommern werden von der KV mit 200 € pro Monat unterstützt. Weitere Informationen und Vordrucke für die Gewährung der Unterstützung erhalten Sie hier (pdf-Größe: 112 KB).